Infos  


 

 

Als Fachunternehmen haben wir uns auf die vorgeschriebenen Pflichtprüfungen in Senioren- und Altenheimen

spezialisiert.

 

Die von uns durchgeführten Prüfungen werden auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 & V4 der

Berufsgenossenschafft durchgeführt und soll Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Elektrogeräte,

und damit vor immensen Schäden schützen!

 

So z.B. schließen Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon, durch

einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde!

 

Die Berufsgenossenschaften schließen ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät

dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen, und können bei Verstößen gegen solche Unfallverhütungsvorschriften

diese mit einer Geldbuße bis zu 10.000,-- € ahnden. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte

Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).

 

Um Schadensfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Geräte von unserem Fachbetrieb prüfen!

Der Nachweis der Prüfung entbindet Sie von der Haftung.

 

Die Kosten für eine Prüfung sind weitaus geringer als die Kosten für die Haftung bei einem Schaden!

 

Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Geräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Stecker an

einer Steckdose angeschlossen sind.

 

Folgende Prüfungen bieten wir Ihnen an:

 

Betriebsmittelprüfung nach DIN VDE 0701-0702: 2008-06

    Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel

 

 Pflegebettenprüfung nach DIN VDE 0751-1

     Wiederholungsprüfung und Prüfung nach der Instandsetzung von medizinischen

     elektrischen Geräten einschließlich der Seitengitter

 

 Sicherheitsleuchtenprüfung nach DIN VDE 0108 und ASR 7/4

 

Der Ablauf im einzelnen:

1. Falls nicht bereits vorhanden, erstellen wir Ihnen Inventarlisten entsprechend Ihren Bereichen

2. Kennzeichnung der Geräte durch Inventarnummern

3. Für jedes Gerät wird ein Prüfbuch angelegt

4. Erstellung der Mess- Funktions- und gegebenenfalls der Mängelprotokolle

5. Kennzeichnung der Geräte durch Prüfetiketten

6. Aushändigung nach Auswertung der Unterlagen

 

Rechtliche Bedeutung der Messprotokolle:

Die rechtliche Bedeutung von Mess- und Prüfprotokollen ist für den Betreiber einer elektrischen Anlage spätestens

dann von Wichtigkeit, wenn es zu einem Unfall mit dem geprüften Gerät gekommen ist. Wird der Verantwortliche

in einen Personen- oder Schadensprozess verwickelt, muss er nachweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten

nachgekommen ist.

Sollte er dies z.B. anhand eines Prüfprotokolls nachweisen können, so ist eine strafrechtliche Verurteilung trotz des

Unfalls so gut wie auszuschließen. Zur eigenen Absicherung ist es daher unerlässlich, dass die durchgeführten

Wiederholungsprüfungen an den elektrischen Geräten und Anlagen mit den entsprechenden Messwerten in einem

Prüfprotokoll festgehalten werden. Das Messprotokoll ist die Beweisurkunde.

Die Prüfungen werden von uns mit der z.Zt. neuesten Messtechnik durchgeführt.