Pflegebettenüberprüfung nach DIN VDE 0751-1


Wiederholungsprüfungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei elektrisch betriebenen Pflegebetten,

Pflegestühlen und Pflegesessel

 

 

Verpflichtung der Betreiber

 

Da die Maßnahmen der Hersteller nicht alle Betreiber oder diese nicht in der erforderlichen Deutlichkeit erreichten,

besteht die Notwendigkeit, die gebotenen Sicherheitsmaßnahmen auch auf Seiten der Betreiber durchzusetzen.

 

Der Betreiber ist verantwortlich dafür, dass die den Patienten zur Verfügung gestellten Betten die Regelungen des

Medizinproduktegesetz (MPG) erfüllen und dass sie nicht betrieben werden dürfen, wenn sie Mängel aufweisen,

durch die Patienten gefährdet werden können (§22 Abs. 1 S. 2 MPG). Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung ist

gem. § 43 Abs. 1 Nr. 4 MPG strafbewehrt, auch der Versuch ist strafbar

 

Betreiber ist bei stationär betriebenen Kranken- und Pflegebetten die jeweilige Einrichtung. Im Bereich der

ambulanten Pflege sind in der Regel die Kranken- und Pflegekassen sowie die Unfallversicherungsträger Betreiber.

 

Wiederholungsprüfungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei elektrisch betriebenen Pflegebetten,

Pflegestühlen und Pflegesessel

 

 

Um den normalen Tagesablauf Ihrer Einrichtung nicht zu behindern, wird die Prüfung der elektrischen Komponenten

von unseren Fachkräften mit den modernsten Prüfgeräten durchgeführt.

 

Die elektrische Prüfung (sicherheitstechnische Prüfung und Kontrolle der eingesetzten Motoren und elektrischen

Komponenten) erfolgt über spezielle Messgeräte und Computer.

 

Dieses ermöglicht eine schnelle und präzise, sowie kostengünstige Prüfung mit sofortiger Auswertung der

Messergebnisse durch das Prüfgerät und spezieller Software. Mängel werden somit sofort vor Ort festgestellt

und analysiert.

 

Nach erfolgter Prüfung wird das geprüfte Gerät mit einer Prüfplakette versehen.

 

Die Dokumentationen (Prüfprotokolle, Gerätelisten, Mängel- und Statistiklisten) werden nach erfolgter Prüfung

ausgewertet und Ihnen als Nachweis der erfolgten Prüfung zur Vorlage bei den zuständigen Behörden übergeben.

 

Die Messergebnisse werden Ihnen auch in digitaler Form (CD-Datenträger) zu Verfügung gestellt.

Die Prüfung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften:

 

Gemäß Vorgaben der Obersten Landesbehörden, UVV, BGV-A3, VBG122, MPBetreibV haben Sie als Betreiber

die Pflicht und Verantwortung, die sich in Ihrem Bestand befindlichen Kranken- und Pflegebetten hinsichtlich der

korrekten Funktion der Seitengitter zu überprüfen, oder überprüfen zu lassen.

 

 

Weiterhin haben Sie als Betreiber, die notwendigen und vom Hersteller klar zu beschreibenden Wartungs- und

Kontrollarbeiten regelmäßig durchzuführen oder durchführen zu lassen. Diese Prüfungen sind nach den

Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger durchzuführen.

 

Diese Prüfungen können wir für Sie kostengünstig, eventuell verbunden mit der Prüfung der elektrischen

Komponenten, nach Ihren zeitlichen Vorgaben, übernehmen.

 

 

 

 

Geforderte Überprüfung nach DIN VDE 0751-1 unter Berücksichtigung des Medizinproduktegesetzes

          

          

Sämtliche Pflegebetten sind auf Mängel entsprechend der beigefügten Checkliste (Anlage 1) zu überprüfen und ggf. fachgerecht

um-, nachzurüsten oder reparieren zu lassen. Dies gilt insbesondere für die in Abschnitt A der Checkliste genannten Anforderungen. Bis zur Umrüstung dürfen die Betten nur noch eingeschränkt betrieben werden.

 

Diese Betten müssen vom Stromnetz getrennt sein oder dürfen nur für die Zeit der Verstellung am Netz angeschlossen sein!

Ist durch den Betreiber gewährleistet, dass die Netzanschlussleitungen sowie die Antriebssysteme täglich mindestens visuell von einer Elektrofachkraft oder einer unterwiesenen Person überprüft werden, können die Pflegebetten in der Zeit bis zur Umrüstung weiter betrieben werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    

 

 

 

 

Die Betreiber haben die notwendigen und vom Hersteller klar zu beschreibenden Wartungs- und Kontrollarbeiten regelmäßig durchzuführen oder durchführen zu lassen. Daneben sind die für sog. ortsbewegliche Betriebsmittel, zu denen auch elektrisch verstellbare Pflegebetten zählen, erforderlichen regelmäßigen Überprüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger durchzuführen.

       Von uns durchgeführter Prüfungsablauf:

          Anlage1:

          Checkliste elektrische Sicherheit

    

  A

 

     

 

 

 

 1.  Netzanschlusskabel muss ein EPR-Kabel oder ein Kabel vergleichbarer Qualität (z.B. H05 BQ-F nach

      VDE 0282-10) sein.

  

 2.  Ausreichende Zugentlastung und Knickschutz an der Netzanschlussleitung müssen vorhanden sein.

 

 3.  Netzanschlussleitung sowie sonstige elektrische Verbindungsleitungen muss sicher verlegt sein, so dass eine       Scherung, Quetschung und sonstige mechanische Schädigung unwahrscheinlich ist.

      

 4. Antriebssystem hat Feuchtigkeitsschutzklasse IPX4 oder mindestens einen Tropfschutz gegenüber von oben      eindringenden Flüssigkeiten.

 

  B

5. Vorhandensein einer Vorrichtung, die beim Transport des Bettes gewährleistet, dass die      Netzanschlussleitung nicht auf den Boden fallen und überrollt werden kann.

 

6. Ausreichende Wartungs- und Pflegemaßnahmen müssen beschrieben sein (Hinweis auf VBG4 bzw. UVV     A2  reicht  i. d. R. nicht aus!).

 

7. Primärsicherung: Nachrüstung ist sinnvoll und zu empfehlen. Ist das Fehlen der Primärsicherung der einzige     Mangel, kann auf eine Umrüstung verzichtet werden.

             

 

          

 

          

 

      Anlage 2

      Checkliste Seitengitter

      Neben der Überprüfung anhand der folgenden Punkte ist die volle Funktionsfähigkeit

      (Einrastungen, Befestigungselemente) des Seitengitters zu prüfen. Festgestellte Mängel

      müssen beseitigt werden.

      

      Einhaltung der Maße der Seitengitterkomponenten gemäß der folgenden Skizzen.

       Seitengitter einteilig

                                       Skizze 1: Maße eines einteiligen Seitengitters

       Seitengitter unterteilt

                                     Skizze 2: Maße eines unterteilten Seitengitters

 

Bezeichnung

Maße

Anforderungen

A

Das größte Maß in mindestens einer Richtung zwischen Bestandteilen des Seitengitters/Haltegriffs in allen normal verwendeten Positionen.

A <120 mm

B

Dicke der normalerweise verwendeten Matratze ohne Kompression wie vom Hersteller angegeben.

wie vom Hersteller angegeben

C

Höhe der Oberkante des Seitengitters über der Matratze ohne Kompression und dem Bettboden in ebener Position.

C >220 mm

D

Abstand zwischen Kopf-/Fußteil/Zubehör und Seitengitter/Haltegriff mit dem Bettboden in ebener Position. Gilt auch bei erweitertem Fußteil.

D < 60 mm oder
D > 250* mm

E

Abstand zwischen unterteilten Seitengittern mit dem Bettboden in ebener Position.

E < 60 mm oder
250 < E < 400 mm

F

Das größte Maß in mindestens einer Richtung jeder Öffnung unterhalb des Seitengitters entweder

falls D > 250*; F < 60 mm
falls D < 60; F < 120 mm

G

Länge des/der Seitengitter(s)

G < 2/3 H

H

Abstand zwischen Kopf- und Fußteil ohne Erweiterung dieser Teile

keine Anforderungen

 *Bei Krankenhausbetten nach DIN 60601-2-38 beträgt das Maß D >= 235 mm