Pflegebettenüberprüfung nach DIN VDE 0751-1
Wiederholungsprüfungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei elektrisch betriebenen Pflegebetten,
Pflegestühlen und Pflegesessel
Verpflichtung der Betreiber
Da die Maßnahmen der Hersteller nicht alle Betreiber oder diese nicht in der erforderlichen Deutlichkeit erreichten,
besteht die Notwendigkeit, die gebotenen Sicherheitsmaßnahmen auch auf Seiten der Betreiber durchzusetzen.
Der Betreiber ist verantwortlich dafür, dass die den Patienten zur Verfügung gestellten Betten die Regelungen des
Medizinproduktegesetz (MPG) erfüllen und dass sie nicht betrieben werden dürfen, wenn sie Mängel aufweisen,
durch die Patienten gefährdet werden können (§22 Abs. 1 S. 2 MPG). Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung ist
gem. § 43 Abs. 1 Nr. 4 MPG strafbewehrt, auch der Versuch ist strafbar
Betreiber ist bei stationär betriebenen Kranken- und Pflegebetten die jeweilige Einrichtung. Im Bereich der
ambulanten Pflege sind in der Regel die Kranken- und Pflegekassen sowie die Unfallversicherungsträger Betreiber.
Wiederholungsprüfungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben bei elektrisch betriebenen Pflegebetten,
Pflegestühlen und Pflegesessel
Um den normalen Tagesablauf Ihrer Einrichtung nicht zu behindern, wird die Prüfung der elektrischen Komponenten
von unseren Fachkräften mit den modernsten Prüfgeräten durchgeführt.
Die elektrische Prüfung (sicherheitstechnische Prüfung und Kontrolle der eingesetzten Motoren und elektrischen
Komponenten) erfolgt über spezielle Messgeräte und Computer.
Dieses ermöglicht eine schnelle und präzise, sowie kostengünstige Prüfung mit sofortiger Auswertung der
Messergebnisse durch das Prüfgerät und spezieller Software. Mängel werden somit sofort vor Ort festgestellt
und analysiert.
Nach erfolgter Prüfung wird das geprüfte Gerät mit einer Prüfplakette versehen.
Die Dokumentationen (Prüfprotokolle, Gerätelisten, Mängel- und Statistiklisten) werden nach erfolgter Prüfung
ausgewertet und Ihnen als Nachweis der erfolgten Prüfung zur Vorlage bei den zuständigen Behörden übergeben.
Die Messergebnisse werden Ihnen auch in digitaler Form (CD-Datenträger) zu Verfügung gestellt.
Die Prüfung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften:
Gemäß Vorgaben der Obersten Landesbehörden, UVV, BGV-A3, VBG122, MPBetreibV haben Sie als Betreiber
die Pflicht und Verantwortung, die sich in Ihrem Bestand befindlichen Kranken- und Pflegebetten hinsichtlich der
korrekten Funktion der Seitengitter zu überprüfen, oder überprüfen zu lassen.
Weiterhin haben Sie als Betreiber, die notwendigen und vom Hersteller klar zu beschreibenden Wartungs- und
Kontrollarbeiten regelmäßig durchzuführen oder durchführen zu lassen. Diese Prüfungen sind nach den
Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger durchzuführen.
Diese Prüfungen können wir für Sie kostengünstig, eventuell verbunden mit der Prüfung der elektrischen
Komponenten, nach Ihren zeitlichen Vorgaben, übernehmen.
Geforderte Überprüfung nach DIN VDE 0751-1 unter Berücksichtigung des Medizinproduktegesetzes
Sämtliche Pflegebetten sind auf Mängel entsprechend der beigefügten Checkliste (Anlage 1) zu überprüfen und ggf. fachgerecht
um-, nachzurüsten oder reparieren zu lassen. Dies gilt insbesondere für die in Abschnitt A der Checkliste genannten Anforderungen. Bis zur Umrüstung dürfen die Betten nur noch eingeschränkt betrieben werden.
Diese Betten müssen vom Stromnetz getrennt sein oder dürfen nur für die Zeit der Verstellung am Netz angeschlossen sein!
Ist durch den Betreiber gewährleistet, dass die Netzanschlussleitungen sowie die Antriebssysteme täglich mindestens visuell von einer Elektrofachkraft oder einer unterwiesenen Person überprüft werden, können die Pflegebetten in der Zeit bis zur Umrüstung weiter betrieben werden.
Die Betreiber haben die in Ihrem Bestand befindlichen Kranken- und Pflegebetten hinsichtlich der korrekten Funktion der Seitengitter zu überprüfen und ggf. festgestellte Mängel (z.B. verschlissene, beschädigte Aufhängungen und Verrieglungen) zu beseitigen. Daneben ist die Einhaltung der Maße der Seitengitter anhand der beigefügten Checkliste (s. Anlage 2) zu überprüfen. Bei der Messung der Abstände sind die sich durch zu erwartende mechanische Belastungen ergebenen Maße entscheidend!
Bei Betten, deren Seitengitter die angegebenen Maße um weniger als 10% überschreiten, ist es notwendig, dass diese Seitengitter nicht bei kleinen oder untergewichtigen Patienten zur Anwendung kommen bzw. dass durch zusätzliche Maßnahmen ein Einklemmen oder ein Hindurchrutschen dieser Patienten verhindert wird.
Seitengitter, deren Abmessungen 10% oder mehr über den vorgegebenen Werten liegen, dürfen bis zur Beseitigung der Mängel nicht mehr verwendet werden und müssen ausgetauscht oder nachgerüstet werden.
Von uns durchgeführter Prüfungsablauf:
Checkliste elektrische Sicherheit
A
1. Netzanschlusskabel muss ein EPR-Kabel oder ein Kabel vergleichbarer Qualität (z.B. H05 BQ-F nach
VDE 0282-10) sein.
2. Ausreichende Zugentlastung und Knickschutz an der Netzanschlussleitung müssen vorhanden sein.
3. Netzanschlussleitung sowie sonstige elektrische Verbindungsleitungen muss sicher verlegt sein, so dass eine Scherung, Quetschung und sonstige mechanische Schädigung unwahrscheinlich ist.
4. Antriebssystem hat Feuchtigkeitsschutzklasse IPX4 oder mindestens einen Tropfschutz gegenüber von oben eindringenden Flüssigkeiten.
B
5. Vorhandensein einer Vorrichtung, die beim Transport des Bettes gewährleistet, dass die Netzanschlussleitung nicht auf den Boden fallen und überrollt werden kann.
6. Ausreichende Wartungs- und Pflegemaßnahmen müssen beschrieben sein (Hinweis auf VBG4 bzw. UVV A2 reicht i. d. R. nicht aus!).
7. Primärsicherung: Nachrüstung ist sinnvoll und zu empfehlen. Ist das Fehlen der Primärsicherung der einzige Mangel, kann auf eine Umrüstung verzichtet werden.
Anlage 2
Checkliste Seitengitter
Neben der Überprüfung anhand der folgenden Punkte ist die volle Funktionsfähigkeit
(Einrastungen, Befestigungselemente) des Seitengitters zu prüfen. Festgestellte Mängel
müssen beseitigt werden.
Einhaltung der Maße der Seitengitterkomponenten gemäß der folgenden Skizzen.
Skizze 1: Maße eines einteiligen Seitengitters
Skizze 2: Maße eines unterteilten Seitengitters
Bezeichnung |
Maße |
Anforderungen |
A |
Das größte Maß in mindestens einer Richtung zwischen Bestandteilen des Seitengitters/Haltegriffs in allen normal verwendeten Positionen. |
A <120 mm |
B |
Dicke der normalerweise verwendeten Matratze ohne Kompression wie vom Hersteller angegeben. |
wie vom Hersteller angegeben |
C |
Höhe der Oberkante des Seitengitters über der Matratze ohne Kompression und dem Bettboden in ebener Position. |
C >220 mm |
D |
Abstand zwischen Kopf-/Fußteil/Zubehör und Seitengitter/Haltegriff mit dem Bettboden in ebener Position. Gilt auch bei erweitertem Fußteil. |
D < 60 mm oder |
E |
Abstand zwischen unterteilten Seitengittern mit dem Bettboden in ebener Position. |
E < 60 mm oder |
F |
Das größte Maß in mindestens einer Richtung jeder Öffnung unterhalb des Seitengitters entweder |
falls D > 250*; F < 60 mm |
G |
Länge des/der Seitengitter(s) |
G < 2/3 H |
H |
Abstand zwischen Kopf- und Fußteil ohne Erweiterung dieser Teile |
keine Anforderungen |
*Bei Krankenhausbetten nach DIN 60601-2-38 beträgt das Maß D >= 235 mm