Warum Elektroprüfung BGV- A3 ?


 

 

 

 

 

 

Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind autonome Rechtsverordnungen. Sie werden nach einem bestimmten Verfahren bei den Berufsgenossenschaften erarbeitet, beschlossen, danach vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt und durch Bekanntgabe im Bundesanzeiger rechtsverbindlich, sind also Rechtsvorschriften. Sie gelten nur für Unternehmen und Versicherte der Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaften. Wie aber einige Urteile, z. B. das bekannte Saarbrücker Urteil, aussagen, sind sie für alle gewerblich genutzten Anlagen und Geräte bindend und Pflicht und wurden zusätzlich in das Strafgesetzbuch aufgenommen.

DGUV V3 (früher BGV- A3) Unfallverhütungsvorschrift, elektrische Anlagen und Betriebsmittel




 

 

Kurz gesagt: Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind für gewerbliche Betreiber elektrischer Anlagen bindend und vorgeschrieben.Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte

Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII).

Versicherungen schließen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon, durch einen

Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Betriebsmittel verursacht wurde!

Die Berufsgenossenschaften und Versicherungen schließen ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüfte Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.

 

Die Anwendung und Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften wird von den Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsichtsämter überwacht, bei Nichtbefolgung drohen Sanktionen oder Haftung. Speziell für die Elektrotechnik gilt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 ( früher BGV- A3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie übernimmt Festlegungen aus DIN VDE und wertet sie dadurch rechtlich auf.
   

 

 

Folgende Prüfungen bieten wir Ihnen an, zur Vorlage bei den Behörden und Versicherungen

im Schadensfall.

       Betriebsmittelprüfung nach DIN VDE 0701-0702: 2008-06

          Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmittel.

 

       Prüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100 Teil 600  

          Elektrische Anlagen müssen gem. DIN VDE 0100 Teil 600 nach Errichtung, Änderung

          und Erweiterung überprüft werden.

 

       Wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105-100

          Elektrische Anlagen (auch nicht gewerbliche Anlagen) sind in ordnungsgemäßem Zustand zu

          erhalten. Deshalb müssen sie in geeigneten Zeitabständen geprüft werden.

     

       Prüfung von Lichtbogenschweißeinrichtungen nach DIN VDE 0544-4

          Als Grundlage für die Inspektion und wiederkehrende Prüfung von Lichtbogenschweißeinrichtungen

          dient die Norm VDE 0544-4 (EN 60974-4)

 

 

       Pflegebettenprüfung nach DIN VDE 0751-1

         Wiederholungsprüfung und Prüfung nach der Instandsetzung von medizinischen

         elektrischen Geräten einschließlich der Seitengitter

 

       Sicherheitsprüfung an kraftbetriebenen Roll- bzw. Falttoren

Bei einem Schadenfall müssen Sie als Betreiber den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und Geräte nach VDE dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft nachweisen, ansonsten können die Berufsgenossenschaften eine Haftung ausschließen, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.  Um Schadenfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Geräte von uns als unabhängige Stelle  gemäß DGUV V3 prüfen. Unsere Prüfprotokolle entbinden Sie von der Haftung!

Die DGUV V3 Prüfung ist die anerkannte, normgerechte Prüfung elektrischer  Geräte. Beim  DGUV V3 Check wird geprüft, ob sich Ihre ortsfesten Anlagen, Maschinen  und ortsveränderlichen Geräte im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der jeweils geltenden VDE Bestimmung befinden. Haben die Prüflinge den Test bestanden, wird dies mit unserer BGV A3 Plakette bestätigt. Der Zustand des elektrischen Gerätes wird in einem gerichtsfesten Prüfprotokoll durch unsere Mitarbeiter bestätigt.

 

Um Schadensfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Betriebsmittel von unserem Fachbetrieb prüfen!

Der Nachweis der Prüfung entbindet Sie von der Haftung.

 

Die Kosten für eine Prüfung sind weitaus geringer als die Kosten für die Haftung bei einem Schaden!

 

 

Die von uns durchgeführten Prüfungen werden auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 der

Berufsgenossenschafft durchgeführt und soll Sie vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Betriebsmittel und Anlagen und damit vor immensen Schäden schützen!

 

 

 

 

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